Fisch vs. Kormoran – Gerechtigkeit am Wasser!

1979 – in diesem Jahr wurde der Kormoran europaweit durch die EU-Vogelschutzrichtlinie unter Schutz gestellt. Ein großer Tag für den Umweltschutz, stand der Kormoran doch kurz vor dem Aussterben. In den Folgejahren entwickelte sich die Kormoranpopulation exponentiell. Ein Erfolg, könnte man meinen. Doch die extrem stark wachsenden Kormoranpopulationen stellen europaweit eine extreme Gefährdung des Fischbestands dar. Wie sich der Kormoran vermehrt, brechen die Bestände gefährdeter Fischarten ein. Dasselbe Prinzip wie beim Wolf, nur mit der fataleren Folge, dass andere Arten massiv bedroht sind. Um hier das ökologische Gleichgewicht sinnvoll und zielführend zu fördern, fordern die Jungen Liberalen Oberpfalz:

  • Den Ausschluss des Kormorans und des Gänsesägers aus der EU-Vogelschutzrichtlinie.
  • Die Herabstufung des Kormorans und des Gänsesägers aus dem Bundesnaturschutzgesetz auf eine Stufe, auf der eine kontrollierte Bejagung möglich ist.
  • Die Aufnahme des Kormorans und des Gänsesägers in das bayerische Jagdrecht.
  • Die Förderung von Kormoran- und Gänsesägerbeauftragten. Dabei sollte ein Beauftragter bzw. eine Beauftragte pro Regierungsbezirk angestrebt werden. Die Beauftragten sollen sowohl eine beratende Funktion gegenüber betroffenen Fischereiverbänden und Teichwirten, als auch Abschüsse von Einzeltieren übernehmen. Vorbild sollen die Fischotterbeauftragten der Oberpfalz sein.
  • Die Zulassung des Abschusses von Kormoranen und Gänsesägern in Regionen auch durch Privatjäger, in denen nachweislich Schäden durch diese Tiere an Fischbeständen in einem Maße, das nicht mehr dem ökologischen Gleichgewicht entspricht. Über die genauen Gebiete sowie Abschussquoten soll ein Gremium aus Sachverständigen, Betroffenen und Zuständigen beraten.
  • Abschüsse sind insbesondere an Gewässern, an denen vitale Bestände der besonders durch Kormorane bedrohten Fischarten Nase, Äsche, Bachforelle oder Huchen bestehen, anzustreben. Die Bejagung ist im Rahmen des Kormoranmanagements so lange vorzunehmen, bis sich die Gefährdung der Fischarten durch Kormorane und Gänsesäger auf ein natürliches Level eingependelt hat.
  • Gemeinden, Landkreise, Regierungsbezirke und der Freistaat sollen sich verstärkt für das Einbringen von Strukturelementen wie Totholz in Gewässer einsetzen, die Unterstände für Fische bieten und vor Attacken schützen.
  • Wir setzen uns für die Wiederansiedlung des Seeadlers, wo möglich, ein.
  • Langfristig soll der Kormoran auch in das Jagdrecht der anderen Bundesländer Deutschlands aufgenommen werden.

 

Antragssteller: Philipp Beckhove